AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ABC Guide Dr. Petra-Angelika Rohde
1) Vertragspartner: Der Vertrag über die Gästeführung / gebuchten Leistungen kommt zwischen Dr. Petra-Angelika Rohde und demjenigen Kunden zustande, der die Buchung vorgenommen hat, auch soweit die Buchung für eine Mehrzahl von Personen vorgenommen wurde. Dieser Kunde / Vertragspartner haftet für das Gesamtentgelt. Der Vertragspartner erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
2) Vertragsabschluss: Buchungen (Bestellungen) sind grundsätzlich schriftlich bzw. per E-Mail vorzunehmen; in eiligen Fällen kann die Buchung in Absprache mit Dr. Petra-Angelika Rohde auch telefonisch erfolgen. Es werden nur Buchungen entgegengenommen, die unter vollständiger Angabe folgender Daten erfolgen: Vor- und Nachname bzw. Firma des Kunden, vollständige Anschrift, Telefon-, gegebenenfalls Fax- und E-Mail-Verbindung, Veranstaltungsart, Wunschtermin, Anzahl der an der Führung / Veranstaltung teilnehmenden Personen, Sprache (deutsch / englisch / französisch) und Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dr. Petra-Angelika Rohde behält sich die Annahme / Nichtannahme der Buchung vor. Der Vertrag kommt gegebenenfalls mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zustande. Gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung übermittelt Dr. Petra-Angelika Rohde an den Kunden eine Rechnung über das zu zahlende Entgelt mit Kontoangabe.
3) Teilnehmerzahl / Preise: Bei zu Fuß geführten Gruppen beträgt die maximale Teilnehmerzahl 25 Personen; in diesem Fall verstehen sich die Preise laut Preisliste pro Gruppe. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl von 25 Personen, wird pro angefangener weiterer 25 Personen der Preis erneut fällig. Bei im Bus begleiteten Gruppen wird pro Bus ein Gästeführer eingesetzt; bei Bussen mit mehr als 45 Führungsteilnehmern wird pro angefangene weitere 45 Teilnehmer ein weiterer Gästeführer eingesetzt. Für jeden eingesetzten Gästeführer fällt der Preis laut Preisliste gesondert an. Im Preis für die Führung sind Eintrittsgelder für Museen / Ausstellungen nicht enthalten; sie sind vom Kunden / den Führungsteilnehmern direkt zu entrichten.
4) Zahlungsweise: Das Entgelt für die Führung / Veranstaltung ist im Voraus fällig. Der Rechnungsbetrag muss vollständig bis spätestens 7 Werktage vor der Führung / Veranstaltung auf dem in der Rechnung bezeichneten Konto von Dr. Petra-Angelika Rohde endgültig gutgeschrieben sein. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Führung / Veranstaltung zu verweigern, wenn ihm nicht vor Beginn der Führung / Veranstaltung die Bezahlung des vollen Rechnungsbetrags durch Original-Bankbeleg nachgewiesen oder der volle Rechnungsbetrag in bar bezahlt wird. In einem solchen Fall der Verweigerung der Durchführung der Führung / Veranstaltung wegen fehlender Zahlung bzw. Zahlungsnachweis bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrages verpflichtet.
5) Kündigung / Nichtinanspruchnahme von Leistungen durch den Gast: Der Kunde kann den Dienstvertrag über die Führung / Veranstaltung kündigen; die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform oder elektronischer Form im Sinne von § 126a Abs. 1 BGB. Im Fall einer Kündigung bleibt der Gast je nach dem Zeitpunkt des Zuganges der Kündigungserklärung bei Dr. Petra-Angelika Rohde nach Maßgabe folgender Bestimmungen zur Zahlung verpflichtet:
Kündigungszugang Zahlungspflicht in % des Rechnungsbetrags:
- Führungen: bis zum 11. Werktag vor Veranstaltungszeitpunkt: 0 %
Bei Ausflugsfahrten bis zum 24. Werktag
- Führungen: vom 10. bis 7. Werktag vor Veranstaltungszeitpunkt: 50 %
- Führungen: vom 10. bis 7. Werktag vor Veranstaltungszeitpunkt: 50 %
Bei Ausflugsfahrten vom 23. bis 17. Werktag
- Führungen: ab 6. Werktag vor Veranstaltungszeitpunkt: 100 %
- Führungen: ab 6. Werktag vor Veranstaltungszeitpunkt: 100 %
Bei Ausflugsfahrten ab 16. Werktag
Bei Verspätung des / der Gäste der Führung / Veranstaltung wartet der Gästeführer 20 Minuten, sofern er nicht (z.B. über Mobiltelefon) benachrichtigt wird. Die geplante Veranstaltungsdauer verkürzt sich um die Wartezeit. Der volle Rechnungsbetrag bleibt ohne Abzug geschuldet. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit (Wartezeit des Gästeführers) durch Verschiebung des Veranstaltungsendes nachzuholen, wird nach Möglichkeit des Gästeführers und in Absprache zwischen Gästeführer und Kunde gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts (zeitanteilig nach Preisliste, mindestens 40,00 Euro pro angefangene Stunde) entsprochen.
Die Anreise des / der Teilnehmer zum vereinbarten Veranstaltungstermin und Ort liegt allein in dessen / deren Verantwortung und Risikobereich. Erscheinen der bzw. die Teilnehmer nicht oder verlassen sie die Führung / Veranstaltung vorzeitig, bleibt der volle Rechnungsbetrag geschuldet.
Bei Verspätung des / der Gäste der Führung / Veranstaltung wartet der Gästeführer 20 Minuten, sofern er nicht (z.B. über Mobiltelefon) benachrichtigt wird. Die geplante Veranstaltungsdauer verkürzt sich um die Wartezeit. Der volle Rechnungsbetrag bleibt ohne Abzug geschuldet. Dem Wunsch des Kunden, die fehlende Zeit (Wartezeit des Gästeführers) durch Verschiebung des Veranstaltungsendes nachzuholen, wird nach Möglichkeit des Gästeführers und in Absprache zwischen Gästeführer und Kunde gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts (zeitanteilig nach Preisliste, mindestens 40,00 Euro pro angefangene Stunde) entsprochen.
Die Anreise des / der Teilnehmer zum vereinbarten Veranstaltungstermin und Ort liegt allein in dessen / deren Verantwortung und Risikobereich. Erscheinen der bzw. die Teilnehmer nicht oder verlassen sie die Führung / Veranstaltung vorzeitig, bleibt der volle Rechnungsbetrag geschuldet.
Im Fall einer Absage wegen "Höherer Gewalt" gelten die Bestimmungen des Reiserechts i.V.m. §651l BGB.
6) Anzuwendendes Recht: Für den Vertrag und alle eventuellen Auseinandersetzungen hieraus wird die ausschließliche Geltung des materiellen Rechts und des Prozessrechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.